Fotorechte

FOTORECHTE

Wichtiger Hinweis zu Foto, Film oder Videoaufnahmen / Fotorechten bei Besuch und Teilnahme an unseren Veranstaltungen

Die Aufnahmen und / oder Weiterleitung mit Foto-, Film oder Videokameras bzw. mit anderen Geräten sind unzulässig, soweit diese über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder in den Medien oder im Internet veröffentlicht werden. Zulässig ist eine derartige Verbreitung nur, wenn zuvor eine schriftliche Zustimmung des Veranstalters beantragt und bewilligt wurde. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom Veranstalter festzusetzen ist, höchstens jedoch je Verstoß 3.000,00 EUR.

Der Teilnehmer erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews im Rundfunk, Werbung, Fernsehen, Büchern, Zeitungen, sonstige Printmedien, oder fotomechanischen Vervielfältigungen, ohne einen Vergütungsanspruch des Teilnehmers, verbreitet und veröffentlicht werden können.